Gesundheitsschutzrecht

UNSERE ANWALTSKANZLEI VERFÜGT ÜBER LANGJÄHRIGE ERFAHRUNGEN BEI DER VERTRETUNG VON GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN.

Unsere rechtliche Unterstützung umfasst die komplexe Beratung und laufende Betreuung von Gesundheitseinrichtungen im Bereich: der Personalarbeitszeit (Arbeitszeit, Arztdienste, Anwendung der Opt-Out-Klausel), vertraglichen Vereinbarungen und Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Gesundheitsleistungen, kollektiven Arbeitsrechts (Arbeits-, Vergütungsordnungen, Sozialleistungen), Umstrukturierung der Verschuldung und Umstrukturierungsverfahren, öffentliche Aufträge, Outsourcing von Dienstleistungen (Küchen, Dienstleistungen im Bereich der Sauberhaltung, Labore), Geltendmachung der Vergütung für Leistungen über die im Vertrag mit dem polnischen Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ) festgelegte Obergrenze, Klagen auf Wiedergutmachung und wegen Arztfehler oder Krankenhausinfektionen.

Die Geschäftstätigkeit unserer Anwaltskanzlei wird im Bereich Gesundheitsschutzrecht vom Rechtsberater Miłosz Woziński geleitet.

 

r. pr. Miłosz Woziński Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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